Insolvenzrecht, Restrukturierung, Sanierung

Wir begleiten sowohl Gläubiger und Investoren als auch Schuldner und deren Gesellschafter vor, während und im Anschluss eines Insolvenzverfahrens. Wir stehen dabei vor allem bei der Abwehr von insolvenzspezifischen Ansprüchen, insbesondere im Bereich von Haftungsansprüchen und Insolvenzanfechtungen, zur Seite. Wir begleiten, wenn ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, entwickeln Fortführungsszenarien und Insolvenzpläne, kümmern uns auch nach dem Antrag um den Ausgleich mit Gläubigern oder die Abwehr möglicher Geschäftsführer- oder auch Gesellschafterhaftung.

Gesellschaftsrecht

Wir stehen Unternehmen und Gesellschaften, ihren Gesellschaftern, Mitgliedern von Geschäftsführungen, Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten sowie Gründern in allen Fragen des Gesellschaftsrechts zur Verfügung.

Wir beraten bei der Gründung von Unternehmen sowie der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften, begleiten die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und unterstützen bei der Umsetzung von (streitigen) Gesellschafterversammlungen sowie von Kapital- und Strukturmaßnahmen, insbesondere im Rahmen von Finanzierungsrunden. Den Eintritt und das Ausscheiden von Gesellschaftern betreuen wir ebenso wie die Auflösung oder Beendigung von Gesellschaften.

Im Zusammenhang mit Streitigkeiten von Gesellschaftern untereinander oder mit der Gesellschaft beraten wir bei allen Haftungsthemen, insbesondere insolvenznahen Zusammenhängen, die sich im Rahmen des Gesellschaftsrechts für Gesellschafter, Gesellschaften und deren Organe ergeben können.

Immobilienrecht

Die Beratung rund um Immobilien umfasst nicht nur den Erwerb und den Verkauf von Immobilien, sondern vor allem (Um-)Finanzierungen von Immobilienprojekten und damit zusammenhängende, auch insolvenz- und vollstreckungsrechtliche Fragen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandanten im Sinne einer Objektoptimierung auch mit Miet- und Pachtverträgen, einschließlich der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Durch langjähriges Know-How und gutes Netzwerk vertreten wir auch in allen Fragen des Maklerrechts.

Zivilrecht/Allgemeines Wirtschaftsrecht

Neben unseren Tätigkeitsschwerpunkten des Insolvenz-, Gesellschafts- und Immobilienrechts beraten wir unsere Mandanten auch in Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts, begleiten bei der Gestaltung und Durchführung von Verträgen, insbesondere mit wirtschaftsrechtlichem Bezug, sowie der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Prozessführung

Wir sind nicht nur beratend tätig, sondern setzen auch Ansprüche unserer Mandanten durch oder begleiten die Abwehr von Ansprüchen. Gelingt eine außergerichtliche Lösung nicht, beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch im Rahmen der gerichtlichen Klärung der streitigen Punkte. Seit mehr als 15 Jahren sind wir hierzu bundesweit vor Land- und Oberlandesgerichten bundesweit tätig. Das Ziel ist dabei, zuvörderst auf Beklagtenseite wirtschaftlich sinnvolle und vor allem auch umsetzbare Lösungen zu finden, die befrieden und sonst drohende Folgethemen vermeiden.